Die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten ist kein Ausbildungsberuf.
Es ist eine bundesweit einheitliche geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs. Die Regelausbildungszeit beträgt 2,5 Jahre. Die ersten zwei Jahre verbringt die PTA an der Schule, daran anschließend ist ein halbjähriges Praktikum in einer Apotheke abzuleisten.
Nach § 1 der Ausbildungsverordnung umfasst die PTA-Ausbildung folgende Punkte:
1. einen zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten (Lehranstalt),
2. ein Praktikum von 160 Stunden in einer Apotheke,
3. eine Ausbildung in Erster Hilfe von 8 Doppelstunden außerhalb der schulischen Ausbildung,
4. eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in der Apotheke. Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab.
Voraussetzungen:
Bei Ausbildungsbeginn ist gesetzlich kein Mindestalter vorgeschrieben. Die PTA-Schulen fordern jedoch in der Regel ein Mindestalter von 16 bis 18 Jahren bei Ausbildungsbeginn.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
Hinweis: Bewirb dich schriftlich bei der PTA-Schule (PTA-Schulen), wo du die Ausbildung zur PTA machen möchtest. www.pharmazeutisch-technischer-assistent.de ist lediglich ein Internetportal, das Informationen zur PTA-Ausbildung zur Verfügung stellt. Bitte keine Bewerbungsanfragen an uns richten.
Ausbildungsbeginn an den PTA-Schulen ist in der Regel Anfang September. Der Unterricht erstreckt sich von Montag bis Freitag mit ca. 30 Wochenstunden.
Berufsbezeichnung:
Staatlich geprüfte/r Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in